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Beglaubigte Übersetzung Russisch - Deutsch

Für Gebrauch in offiziellen Instanzen, d. h.  bei Behörden, Gerichten, Bildungseinrichtungen usw., braucht man häufig eine sogenannte „beglaubigte Übersetzung“ Ihrer Unterlagen in die Sprache eines entsprechenden Landes (Deutschland, Russland etc.). Die beglaubigten Übersetzungen ins Russische können auch überbeglaubigt werden. D. h. die Übersetzungen werden durch das zuständige Landgericht mit einer Apostille versehen bzw. legalisiert.

Die Übersetzungen dürfen ausschließlich von einem beeidigten bzw. für eine bestimmte Sprache (z. B. Russisch) ermächtigten Übersetzer mit seinem eigenen Stempel beglaubigt werden. Diese Ermächtigung erhalten nur Übersetzer, die ihre fachliche und persönliche Eignung beim Landgericht nachweisen konnten und durch das Landgericht vereidigt wurden.

Wir dürfen unsere Übersetzungen, die wir aus dem Russischen bzw. aus dem Deutschen gemacht haben, mit unserem Stempel beglaubigen. Für Sprachen wie Ukrainisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Georgisch etc. haben wir in den vielen Jahren unserer Tätigkeit ein Kontaktnetz von vertrauenswürdigen Kollegen aufgebaut, mit deren Hilfe beglaubigte Übersetzungen auch in diese Sprachen möglich sind. Bitte bedenken Sie, dass in diesem Fall mit der Wartezeit von aktuell zwei Wochen gerechnet werden muss.

Ob Sie eine beglaubigte Übersetzung Russisch – Deutsch bzw. Deutsch – Russisch benötigen, erfragen Sie bitte bei der Zielbehörde- bzw. Einrichtung, wo die Übersetzung auch vorgelegt werden sollte.

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